Ambulante Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer/Flüchtlinge (UmA/UmF), Kaiserslautern

Rechtsgrundlage
§ 30 SGB VIII
Zielgruppe
unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge ab dem Alter von 14 Jahren

Kurzbeschreibung:

Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge (UmA/UmF) sollen durch Aufnahme in einer Schutzhilfe oder sonstigen Betreuten Wohnform (§ 30 SGB VIII), in ihrer Persönlichkeit stabilisiert, selbstständiger und befähigt werden, sich in deutscher Sprache verständigen zu können, indem sie einen Sprachkurs, evtl. Alphabetisierungskurs des CJD absolvieren.

Schwerpunkt zu Beginn der Maßnahme für die UmA/UmF ist nicht die rein berufliche Qualifikation, sondern vor allem die Vermittlung der deutschen Sprache, der arbeitsweltbezogenen Sprache und lebenspraktischer Fertigkeiten, die sie benötigen, um in unserem Kulturkreis ein selbstständiges Leben bewältigen zu können und ihnen die Möglichkeit geben, sich in die Gesellschaft zu integrieren.

Die Berücksichtigung des Individuums erfordert eine sorgfältige, langfristige Überprüfung des tatsächlichen Leistungspotentials, um die bestmögliche Förderungs- bzw. Bildungsperspektive zu entwickeln, inhaltliche Gestaltung des Hilfeplans nach § 36 (SGB VIII).

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ambulante UmA/UmF Prävention anstatt Intervention