Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer/Flüchtlinge (UmA/UmF) integrativ in stationären Wohngruppen
- Zugangsvoraussetzungen
- aussagekräftige Unterlagen wie z.B.: Clearingbericht, Zuweisungsbeschluss
- Rechtsgrundlage
- SGB VIII §§ 27, 34, 35a
- Zielgruppe
- Jugendliche und junge Erwachsene
- Dauer/Laufzeit
- individuell, ca. ein bis drei Jahre
Kurzbeschreibung:
Unbegleitete minderjährige männliche Ausländer/Flüchtlinge im Alter von 16 bis 17 Jahren werden in bestehende Wohngruppen integriert:
- Spracherwerb durch modulare Deutschkurse
- schulische und außerschulische individuelle Lernformen
- Arbeitserprobung, berufliche Orientierung und Ausbildung
Aufgenommen werden Jugendliche und junge Erwachsene, die in der Regel eine dreimonatige Clearingphase absolviert haben und danach durch das Jugendamt Trier einer Stadt oder Kommune zugewiesen werden. In der Regel ist das Asylverfahren eingeleitet, eine medizinische Abklärung erfolgt sowie ein erster Sprachkurs besucht.