Beschütztes Arbeiten für Menschen mit Behinderung

Zugangsvoraussetzungen
seelische Behinderung, schriftliche Kostenzusage
Rechtsgrundlage
SGB XII
Zielgruppe
psychisch kranke Menschen, die nach SGB III nicht vermittlungsfähig sind
Dauer/Laufzeit
je nach individueller Teilhabeplanung

Kurzbeschreibung: 

Die Menschen mit Behinderung sollen soweit wie möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft integriert werden. Sie werden dezentral in wechselnden und den individuellen Erfordernissen entsprechenden Bereichen beschäftigt: Landwirtschaft, Pferdewirtschaft, Tierwirtschaft, Gärtnerei, Wäscherei, Kfz- und Landmaschinenwerkstatt und Haustechnik. Die Arbeit soll auch dazu dienen, Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern, Selbstvertrauen und Selbstachtung zu stärken und die soziale Akzeptanz der Menschen mit Behinderung zu erhöhen.

Besonders nach Klinikaufenthalten sind die Bewerber oft nicht in der Lage direkt in den Arbeitsprozess einzusteigen, auch hier wird flexibel auf die Belange der BewerberInnen eingegangen.

Für die Organisation der Arbeit und die Anleitung der Menschen mit Behinderung sind werkpraktische Unterweiser zuständig. Die Mittagsmahlzeit kann an Werktagen auf Wunsch in der Betriebskantine des CJD eingenommen werden. Individuelle Beratung und Hilfe werden nach Bedarf durch sozialpädagogische Mitarbeitende des CJD gewährt. Die Menschen wohnen in der Region und pendeln zur Arbeit nach Wolfstein.

Werkstätten Inklusion seelische Behinderung