Beschütztes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Zugangsvoraussetzungen
seelische Behinderung, Kostenzusage
Rechtsgrundlage
§§ 53/54 SGB XII
Zielgruppe
psychisch kranke Menschen, die nach dem SGB III nicht vermittlungsfähig sind

Kurzbeschreibung:

Die Menschen mit Behinderung leben in Wohngemeinschaften (WGs) oder Einzelwohnungen. In den WGs stehen neben Einzelzimmern eine Gemeinschaftsküche und ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Die Mittagsmahlzeit kann an Werktagen auf Wunsch in der Betriebskantine des CJD eingenommen werden. Der Einkauf, die Zubereitung und Nachbereitung der Essensversorgung ist Teil der sozialpädagogischen Begleitung. Individuelle Beratung und Hilfe werden nach Bedarf durch sozialpädagogische Mitarbeitende des CJD gewährt. Dies betrifft ebenso die Therapiebegleitung sowie die Hilfen am Arbeitsplatz. Die Menschen mit Behinderung werden motiviert, die Freizeitangebote der Vereine und der Kirchengemeinden zu nutzen und kulturelle Veranstaltungen zu besuchen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, an den vielfältigen Freizeitangeboten des CJD teilzunehmen. Freizeitbeschäftigungen aus therapeutischen Gründen können auch angewiesen werden, z.B. Maltherapie.

Die Menschen mit Behinderung sollen soweit wie möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft integriert werden. Sie werden dezentral in wechselnden und den individuellen Erfordernissen entsprechenden Bereichen beschäftigt: Landwirtschaft, Pferdewirtschaft, Tierwirtschaft, Gärtnerei, Wäscherei, Kfz- und Landmaschinenwerkstatt, Haustechnik und Nachbarschaftsladen. Die Arbeit soll auch dazu dienen, Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern, Selbstvertrauen und Selbstachtung zu stärken und die soziale Akzeptanz der Menschen mit Behinderung zu erhöhen.

Teamleitung Beschütztes Wohnen

Sven Merkel
fon: 06304/911-299
mobil: 0151-40638824
sven.merkel@cjd.de


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