Betreutes Wohnen Haus Oberweiler-Tiefenbach
- Zugangsvoraussetzungen
- schriftliche Kostenzusage und Hilfeplan
- Rechtsgrundlage
- SGB VIII §§ 27, 36, 34, 35a, 41, SGB XII §§ 53/54
- Zielgruppe
- junge Volljährige mit dem Ziel zur Verselbständigung
- Dauer/Laufzeit
- je nach individueller Hilfeplanung
Kurzbeschreibung:
Das Haus Oberweiler-Tiefenbach verfügt über fünf Wohnungen für jeweils zwei junge Menschen, die Hilfe und Unterstützung bei der Verselbstständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensfeldes benötigen. Diese jungen Menschen haben im wesentlichen eine positive Entwicklung in einer eng betreuten Gruppe des CJD in Wolfstein durchlaufen. Sie werden nun schrittweise zu mehr Selbstständigkeit und zur Übernahme von Verantwortung in einem weniger kontrollierten, aber immer noch stützenden Rahmen begleitet. Die Schritte in Richtung volle Selbstverantwortung müssen den jungen Menschen fordern, dürfen ihn aber nicht überfordern, damit die bisher erreichten Erfolge nicht gefährdet werden. Der Wechsel in das Haus Oberweiler-Tiefenbach setzt im Regelfall voraus, dass der junge Mensch volljährig ist und ohne größere Probleme mindestens sechs Monate in einer eng betreuten Gruppe oder Wohngemeinschaft gelebt hat. Im Haus Oberweiler-Tiefenbach soll der junge Mensch lernen,
- Entscheidungen selbstverantwortlich zu treffen
- den Anforderungen von Berufsausbildung, Schule und alltäglichem Leben gerecht zu werden
- sein Wohn- und Lebensumfeld individuell zu gestalten
- Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen
- zukunftsorientiert zu denken und zu handeln
- weiteres siehe auch Konzeption
Maximale Teilnehmerzahl: 10